Neuer Vorschlag zur Elementarschadenversicherung
Pressemitteilung:
VerbraucherService Bayern kritisiert Abwahloption
Spätestens seit den Flutkatastrophen im Ahrtal oder im niederbayerischen Simbach ist klar, dass Extremwetterereignisse in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Zahlreiche Versicherer haben in den vergangenen Jahren außerdem durch sogenannte ‚Abwehrprämien‘ versucht, schlechte Risiken erst gar nicht zu versichern. Am 02.12.2025 hat nun der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein neues Absicherungsmodell vorgelegt: Kernpunkt ist ein neu zu schaffender privater Rückversicherer, der die Extremrisiken übernimmt. Im Gegenzug soll die Elementarschadenversicherung zum Standardschutz für Wohngebäude werden, wobei den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Verzichtmöglichkeit eingeräumt werden soll. Da dies aber auch den Verzicht auf staatliche Hilfen im Schadensfall bedeutet, warnt der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB).
Der Vorschlag des GDV sieht aber auch eine stärkere Prävention durch die öffentliche Hand vor. Hier sollen klare Bauverbote in Risikogebieten erfolgen und ein Ausbau von Retentionsflächen und Dämmen Extremhochwasserereignisse vermeiden.
„Die Renaturierung von Bachläufen und Auwäldern ist ein wichtiger Punkt der Hochwasserprävention. Allerdings können solche Maßnahmen nicht vor Extremniederschlägen und Hagelereignissen schützen, die den Großteil an Überschwemmungsschäden ausmachen. Hier ist eine Solidargemeinschaft gefragt, die unwägbare Einzelrisiken auf viele Schultern verteilt. Genau das soll die Versicherungswirtschaft sicherstellen“, so Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. Um einen flächendeckenden Risikoausgleich und somit für alle Versicherungsnehmer akzeptable Beiträge zu gewährleisten, lehnt der VSB die vom GDV vorgeschlagene Abwahloption der Elementarschadenversicherung ab.
Weitere Infos finden Sie hier auf der VSB Internetseite.
